Mumien, Analphabeten, Diebe.
Du hast's gut, du hast dein Leben noch vor dir.
d. Lebens, Ernst
nnier | 05. August 2008 | Topic Margaretha
Vor ein paar Monaten fing ich fröhlich-dilettantisch an zu bloggen, ohne mich groß auszukennen, habe bisher Spaß daran, freue mich über interessante Diskussionen mit freundlichen Menschen und so weiter.

Nach der Lektüre dieses und dieses Artikels wurde mir aber etwas komisch zumute. Ich habe keine Lust, eines Tages unangenehme anwaltliche Post zu bekommen und habe deshalb ältere Einträge auf potentielle Link-Risiken durchforstet. Bestimmte, direkt eingebundene Videos habe ich durch Suchanfragen ersetzt, zitierte Lied- oder Gedichttexte an einigen Stellen gekürzt und ebenfalls mit Suchlinks ergänzt.

Ich war ja bisher der naiven Ansicht, dass man diese Videos nicht speichern könne, da sie nur "gestreamt" werden, die Klangqualität ohnehin viel zu schlecht sei usw., so dass die Einbindung dieser Lieder tatsächlich nur wie eine Hörprobe gemeint war; da man derzeit aber nicht ausschließen kann, dass ein Blogbetreiber für so etwas richtig Ärger bekommen kann, habe ich die oben genannten Änderungen vorgenommen.

Und da ein Blogger auch für nicht schnell genug gelöschte Kommentare verantwortlich gemacht werden kann, wenn also bspw. zwei Personen sich in seinem Blog gegenseitig verleumden, werde ich die Kommentarfunktion gelegentlich vorübergehend abschalten, nämlich dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass ich nicht täglich selbst vorbeischauen kann.

Lassen wir uns davon nicht den Spaß verderben, ich hoffe, dass dies alles rein hypothetisch bleibt!

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kid37, Dienstag, 5. August 2008, 15:05
Jein. (Leider nur AG)

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jean stubenzweig, Dienstag, 5. August 2008, 15:19
Sehr interessant. Doch dann geht's schon los: Wer brav und gesetzeskonform ein Impressum anlegt und dabei auf § 5 TMG etc. verweist – beispielsweise ein Journalist, der privat bloggt, aber seine Urheberrechte gewahrt wissen will –, der unterliegt dann wieder der Haftung? Wer aufs Impressum verzichtet, handelt gesetzeswidrig. Höchst kompliziert.

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nnier, Dienstag, 5. August 2008, 16:51
Heißt "nur AG": "Nur Amtsgericht"? Genau diese Frage stelle ich mir bei der Lektüre des Spiegel-Artikels: Welche verallgemeinerbare Bedeutung hat ein solches Urteil (über einen Einzelfall)? Ich entnehme dem verlinkten Artikel von Don Alphonso und der dazugehörigen Diskussion, dass es eine große Unsicherheit über das Risiko der Einbindung bestimmter youtube-Clips gibt, um ungeklärte Urheberrechtsfragen und damit zusammenhängend drohende Strafen geht es da, sowie dem "Medienlese"-Artikel, dass u.a. Abmahnprofis einigen Bloggern zumindest ordentlichen Verdruss bereitet haben. Ersteres veranlasste mich dazu, vorsorglich ein paar direkt eingebundene Videos durch Suchlinks zu ersetzen; letzteres bringt mich ins Grübeln, da ich in manchen Foren und Blogs bestürzt beobachten kann, wie schnell manche Menschen auf jede Etikette verzichten und sich persönlich diffamieren, drohen oder beleidigen.
Kompliziert, jawohl!

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kid37, Dienstag, 5. August 2008, 17:35
Eben. Ärgerlicherweise hat Spon es versäumt, darauf hinzuweisen, daß es sich um ein Amtsgericht handelt. Es bleibt, wie es war: unsicher. Aber wenn man die Idee mit den Links auf die Spitze treibt (eingebettete Videos mal beiseite), könnte ich jeden abmahnen, der auf meine Inhalte verlinkt. Warum schließlich sollte ein Textautor schlechter gestellt sein als ein Musiker oder Filmemacher? Jeder Link wie der da oben auf Spon wäre ja auf ähnliche Weise delikat wie einer auf Youtube. Aber ich bin kein Anwalt.

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